Kreistag einstimmig: Kosten für Flüchtlinge müssen Bund und Land tragen

(09.10.2015) Einen wichtigen Beschluss - einstimmig - fasste der Plöner Kreistag gestern Abend. Er fordert, dass die Finanzdefizite, die durch die Aufnahme von Flüchtlingen entstehen, vollständig vom Bund / Land übernommen werden. Dieser Punkt ist einer von drei Maßgaben, die erfüllt sein müssen, um den Konsolidierungsvertrag mit dem Land für 2016 - 2018 fortzusetzen.

Die Anregung, diesen Punkt aufzunehmen, war von der UWG gekommen – von der CDU und der FDP unterstützt – und tags zuvor im Finanzausschuss beschlossen worden. SPD/Grüne/FWG enthielten sich im Finanzausschuss - bis auf einen Abgeordneten - der Stimme, stimmten in der Gesamtabstimmung aber schon im Finanzausschuss der (deutlich geänderten) Verwaltungsvorlage zu.

Die SPD hatte im Finanzausschuss zuvor beantragt, neu den Passus aufzunehmen, dass der Kreis bis zum 31. Dez. 2016 weitere Einsparmaßnahmen nur vorlegen müsse, wenn bis dahin nicht erkennbar sei, dass mit den bisherigen Einsparmaßnahmen das Konsolidierungsziel bis 2018 erreicht werden könne (2. Spiegelstrich Beschluss Finanzausschuss 7. Oktober 2015).


Fest steht: Werden die Kosten für die Flüchtlings-Hilfe von Bund / Land nicht erstattet, entstehen für den Kreis neue Ausgaben in deutlicher Millionenhöhe. Er ist derzeit mit 30 % an den Kosten beteiligt. Dies durch andere Sparmaßnahmen auszugleichen, wäre illusorisch.

Der Bund hat den Ländern eine Pauschale in Höhe von 670 Euro pro Flüchtling und pro Monat zugesagt. Anfang November 2015 will das Land mit Kreisen und Städten darüber verhandeln, wieviel Geld diese bekommen. Ministerpräsident Torsten Albig hatte kürzlich erklärt, Humanität komme vor Haushaltsdisziplin. Der Fraktionsvorsitzende der SPD im Kieler Landtag, Ralf Stegner, am 8. Oktober 2015 laut "Welt": Der Haushalt sei zweitrangig angesichts der aktuellen Lage.

CDU-Fraktionsvorsitzender Werner Kalinka: "Legt man diese Maßstäbe zugrunde, kann es natürlich ohnehin nicht sein, wenn das Innenministerium des Landes verlangen würde, dass die (Pflicht)-Ausgaben der Kreise für Flüchtlingskosten – seit Monaten sehr stark ansteigend – in die Verantwortung der Kreise bei den Bemühungen um Haushaltkonsolidierung fallen würden. Uns kann nur "angerechnet" werden, was wir bei den Ausgaben selbst zu vertreten haben."

Nach einer Sitzungsunterbrechung im Kreistag und einem Gespräch der Fraktionsvorsitzenden legte Kalinka den entsprechenden Passus als gemeinsames Ergebnis der Beratungen vor.

Konsolidierungshilfe des Landes hat der Kreis bislang ohnehin nur einmal, nämlich 2012 in Höhe von rd. 1,7 Mio. Euro, erhalten. Die nicht ungünstige finanzielle Entwicklung des Kreises gibt Aussicht zu einem ausgeglichenen Haushalt, wenn die Kosten für Flüchtlingshilfe erstattet werden und der Kreis sparsam wirtschaftet. Gewinnt der Kreis auch in letzter Instanz den "Blomenburg"-Rechtsstreit, werden zudem rd. 9. Mio. Euro gebildeter Rückstellungen nicht zur Auszahlung fällig.
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