Blöcker und Peetz zum Inklusionsurteil: Zügige Kostenübernahme und Strukturerhalt durch das Land

(26.02.2014) Das Landessozialgerichtsurteil zur Übernahme der Inklusionskosten durch das Land wird den Kreis Plön als Schulträger im Kreis Plön spürbar entlasten. Im Jahr 2012 fielen rd. 780.000 € Kosten für Integrationshelfer in Regel- und Förderschulen an. Dieses Urteil bestätigt die Haltung der CDU-Kreistagsfraktion, die bereits im Rahmen des neuen Schulgesetzes den Finanzierungsvorbehalt von Inklusionsmaßnahmen kritisiert und Konnexität angemahnt hatte.

"Bisher war es von Landesseite einfach über die Umsetzung von Inklusionsquoten zu sprechen, schließlich war man nicht zahlungspflichtig. Wir fordern nun eine zügige Kostenübernahme durch das Land und eine geordnete Überführung der bisher geschaffenen Strukturen in die Landesverantwortung zu einem klar definierten zeitnahen Stichtag", erklärt der schulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Tade Peetz.

Mit Ablauf des Jahres 2012 nahmen im Kreis Plön ca. 70 Kinder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII und XII in Form von Betreuung durch Integrationshelfer in Anspruch, im Jahr 2013 waren die Fallzahlen leicht gesunken.

"Das Landessozialgericht sieht sich durch die Regelungen des Schulgesetzes und aufgrund des aus § 2 SGB XII folgenden Nachrangs der Sozialhilfe nicht in der Lage, die Aufgaben der Inklusion dem Sozialhilfeträger zu übertragen, sondern nimmt ganz klar die Schulen und damit das Land in die finanzielle Pflicht", ergänzt der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Klaus Blöcker.
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