Der Kreis Plön bekommt einen ehrenamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung

(27.09.2019) Der Plöner Kreistag hat einstimmig auf Initiative der CDU-Kreistagsfraktion die Berufung einer oder eines ehrenamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung beschlossen. Die Bestellung erfolgt vom Kreistag auf fünf Jahre. Wesentliche Aufgabe ist es, die gleichberechtigte Teilhabe und die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung im Rahmen der Zuständigkeit des Kreises zu fördern. Hinsichtlich der Befugnisse, der Bestellung und der Entschädigung orientiert sich die vom Kreistag beschlossene Satzung an der bei der Bestellung des Kreiskulturbeauftragten.

CDU-Fraktionsvorsitzender Thomas Hansen und Kreistagsabgeordneter Werner Kalinka MdL: "Wir freuen uns sehr, dass unsere Initiative erfolgreich war. Das breite Einvernehmen im Sozialausschuss hat sich jetzt auch in der gestrigen Sitzung des Kreistages erfreulicherweise fortgesetzt. Damit bekommen Menschen mit Behinderung im Kreis Plön einen besonders engagierten Fürsprecher für ihre Interessen."


Die Aufgaben sind in § 2 der beschlossenen Satzung definiert:

  • Die/Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung unterstützt die Organe des Kreises in allen Angelegenheiten, welche die Belange der Menschen mit Behinderung im Kreis Plön betreffen.
  • Dabei setzt sie/er sich dafür ein, die gleichberechtigte Teilhabe und die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung im Rahmen der Zuständigkeit des Kreises zu fördern. Dies erfolgt insbesondere durch:
    1. Beratung in allen Grundsatzangelegenheiten von Menschen mit Behinderung
    2. Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen bei Planungen bzw. vor der Entscheidung über Maßnahmen, die Menschen mit Behinderung betreffen
    3. Koordinierung von Anliegen und Anregungen der Menschen mit Behinderung aus dem Kreis oder ihrer Organisationen und Weiterleitung an die zuständigen Stellen
    4. Förderung der Zusammenarbeit der im Kreis tätigen Behindertenbeauftragten und ihrer Organisationen
    5. Zusammenarbeit und Austausch mit der/dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und den Beauftragten der anderen Kreise und kreisfreien Städte
  • Sie/Er berichtet einmal jährlich dem Ausschuss für Gleichstellung, Gesundheit und Soziales über ihre/seine Tätigkeit.
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